WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEGDarlehensprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Förderung der Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften
Antragsberechtigte
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eines Gebäudes.
Das Gebäude muss mindestens drei Wohnungen umfassen.
Verwendungszweck
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sind und das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist.
Darüber hinaus sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig:
- Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (zum Beispiel Dachaufbau),
- Abbau von Barrieren (zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden),
- Verbesserung der Außenanlagen (zum Beispiel Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (zum Beispiel Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen),
- sonstige Baumaßnahmen (zum Beispiel Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung),
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen,
- Maßnahmen an Sanitärräumen,
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation,
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,
- Standard „Altersgerechtes Haus“,
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 und
- sonstige Instandsetzungen.
Hier muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein.
Antragstellung
Der Förderantrag ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung des Antragsformblatts mit den dort bezeichneten Unterlagen (zum Beispiel Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) bei der BayernLabo einzureichen.
Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung (Darlehenszusage) durch die BayernLabo begonnen werden.
Art und Höhe der Förderung
Das Darlehen beträgt bis zu 85 Prozent von den der Bewilligung (Förderentscheidung) zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen - BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude - BEG WG
Befristung
Die Richtlinie tritt am 01. August 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Dezembe 2024 gültig. Sie ersetzt die Richtlinie BayModWEG vom 08. August 2018.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
BayernLabo
Postfach 20 05 37
80005 München
Telefon089 21 71 - 23322
Fax k.A.