Bayerisches Verbundforschungsprogramm - BayVFPFörderlinie Materialien und Werkstoffe
Antragsberechtigte
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
- d.h. das Vorhaben muss am Unternehmensstandort in Bayern durchgeführt werden
- Notwendiges Personal und Equipment muss vorhanden sein
- Vertriebsbüros, Verwaltungen usw. können dies i.d.R. nicht leisten
- Achtung: Verbundene Unternehmen: Unternehmensgruppen sind nicht förderbar, nur das einzelne rechtlich selbständige Unternehmen
- Bayerische Hochschulen
- Bayerische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Verwendungszweck
- Innovationspotenzial und FuEuI-Kapazitäten von Unternehmen stärken
- Innovationshemmnisse reduzieren
- Wissens- und Technologietransfer durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen
Unter anderem sind folgende Themenschwerpunkte förderfähig:
- Werkstoffe für die Energiebereitstellung und -speicherung,
- Werkstoffe für eine umweltgerechte Mobilität,
- Werkstoffe für medizinische Anwendungen,
- Werkstoffe als Ersatz für ressourcenbeschränkte Stoffe und Verfahren zur Wiederverwertung,
- werkstoffbezogene Prozess- und Verfahrenstechnologien sowie
- computergestützte Verfahren.
Antragstellung
Ihre Projektskizze richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträgern Kontakt aufnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) in einem zweistufigen Verfahren (Skizzeneinreichung - Antragstellung).
Im Rahmen des 5. Aufrufs „Neue Werkstoffe“ können Projektskizzen zu einem der folgenden Bewertungsstichtage 26. April 2024, 27. September 2024, 31. Januar 2025 oder 05. Mai 2025 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Hinweise
Befristung
Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon+49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Heimeranstraße 37
80339 München
Telefon +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141