Bayerische Forschungsstiftung
Antragsberechtigte
- gewerbliche Unternehmen
- Freiberufler
- Universitäten
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- außeruniversitäre Forschungsinstitute
Die Beteiligten müssen ihren Sitz in Bayern haben oder hier mit Niederlassungen vertreten sein. Das jeweilige Vorhaben muss vorrangig in Bayern durchgeführt werden.
Verwendungszweck
Die Stiftung unterstützt Ideen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in
- Forschungsverbünde zur Bearbeitung eines Generalthemas,
- Kooperationsprojekte oder
- Kleinprojekte
erforscht werden können.
Folgende Voraussetzungen müssen zudem vorliegen
- Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft
- zeitliche und fachliche Begrenzung (max. 3 Jahre)
- Eigen(Dritt)Mittel
- keine exklusiven Nutzungsrechte
- auf Nachfrage Dritter Linzenzvergabe zu marktüblichen Bedingungen
- kein Beginn vor Antragstellung
- wirtschaftliches und wissenschaftliches Risiko
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung.
Zunächst können formlose Projektskizzen eingereicht werden. Die Geschäftsstelle ist bei der Suche geeigneter Kooperationspartner behilftlich und gibt Tipps zur Antragstellung.
Für die Antragseinreichung bietet die Stiftung ein elektronisches Antragsformular an.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt im Regelfall maximal 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent werden als Eigenleistung der beteiligten Partner erwartet. Diese kann auch in geldwerten Leistungen, also in Personal- und Sachkosten, erfolgen.
- Forschungsverbünde - mit einer Förderung über 50.000 Euro bis max. 1 Mio. Euro
- Kooperationsprojekte - mit einer Förderung über 50.000 Euro bis max. 1 Mio. Euro
- Kleinprojekte - mit einer Förderung bis 50.000 Euro
Hinweise
Seit Bestehen der Bayernischen Forschungsstiftung wurden schon über 1000 Projekte gefördert.
Die Schwerpunkte der Förderung lagen dabei auf
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Energie und Umwelt
- Mechatronik
- Nanotechnologie
- Prozess- und Produktionstechnik
- Mikrosystemtechnik
- Neue Materialien
- Life Sciences
Befristung
Die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ vom 01. Januar 2024 treten mit Ablauf des 30. Mai 2025 außer Kraft.
Die Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ treten am 01. Juni 2025 in Kraft und treten mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
- Bayerische Forschungsstiftung: Weiterführende Informationen zur Antragstellung und Förderkonditionen
- Bayerische Forschungsstiftung: Förderrichtlinie "Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft" (gültig ab 01. Juni 2025)
- Bayerische Forschungsstiftung: Förderrichtlinie "Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert" (gültig bis 30. Mai 2025)
Kontaktadressen
Bayerische Forschungsstiftung
Prinzregentenstraße 52
80538 München
Telefon +49 (0) 89 / 21 02
Fax +49 (0) 89 / 21 02 8