Bayerische Forschungsstiftung

Letzte Aktualisierung: 20.02.2025

Antragsberechtigte

  • gewerbliche Unternehmen
  • Freiberufler
  • Universitäten
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • außeruniversitäre Forschungsinstitute

Die Beteiligten müssen ihren Sitz in Bayern haben oder hier mit Niederlassungen vertreten sein. Das jeweilige Vorhaben muss vorrangig in Bayern durchgeführt werden.

Verwendungszweck

Die Stiftung unterstützt Ideen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in 

  • Forschungsverbünde zur Bearbeitung eines Generalthemas,
  • Kooperationsprojekte oder
  • Kleinprojekte 

erforscht werden können. 

Folgende Voraussetzungen müssen zudem vorliegen

  • Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft
  • zeitliche und fachliche Begrenzung (max. 3 Jahre)
  • Eigen(Dritt)Mittel
  • keine exklusiven Nutzungsrechte
  • auf Nachfrage Dritter Linzenzvergabe zu marktüblichen Bedingungen
  • kein Beginn vor Antragstellung
  • wirtschaftliches und wissenschaftliches Risiko

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung. 

Zunächst können formlose Projektskizzen eingereicht werden. Die Geschäftsstelle ist bei der Suche geeigneter Kooperationspartner behilftlich und gibt Tipps zur Antragstellung. 

Für die Antragseinreichung bietet die Stiftung ein elektronisches Antragsformular an.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt im Regelfall maximal 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent werden als Eigenleistung der beteiligten Partner erwartet. Diese kann auch in geldwerten Leistungen, also in Personal- und Sachkosten, erfolgen.

  • Forschungsverbünde - mit einer Förderung über 50.000 Euro bis max. 1 Mio. Euro 
  • Kooperationsprojekte - mit einer Förderung über 50.000 Euro bis max. 1 Mio. Euro
  • Kleinprojekte - mit einer Förderung bis 50.000 Euro

Hinweise

Seit Bestehen der Bayernischen Forschungsstiftung wurden schon über 1000 Projekte gefördert. 

Die Schwerpunkte der Förderung lagen dabei auf

  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Energie und Umwelt
  • Mechatronik
  • Nanotechnologie
  • Prozess- und Produktionstechnik
  • Mikrosystemtechnik
  • Neue Materialien
  • Life Sciences

Befristung

Die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ vom 01. Januar 2024 treten mit Ablauf des 30. Mai 2025 außer Kraft. 

Die Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ treten am 01. Juni 2025 in Kraft und treten mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. 

 

Kontaktadressen

Bayerische Forschungsstiftung

Prinzregentenstraße 52
80538 München

Telefon +49 (0) 89 / 21 02
Fax +49 (0) 89 / 21 02 8

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