Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - AnpaSo im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts – ausgenommen der Bundesländer und deren Einrichtungen,
  • Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) sind, beziehungsweise ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist darüber hinaus der Bezug der Tätigkeit der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen

 

Verwendungszweck

Soziale Einrichtungen sollen darin unterstützt werden, akute klimatische Belastungen abzumildern und umfassende Vorbereitungen zur Reduktion zukünftiger klimatischer Belastungen vorzunehmen. 

Die Förderung sozialer Einrichtungen im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte (FSP) mit Fokus auf Klimaanpassung:

  • FSP 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  • FSP 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Konzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro)

o   FSP 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen des FSP 1 entsprechen. 

o  FSP 2.2:  Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4)

  • FSP 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).

Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Antragstellung

Das Bundesumweltministerium (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Alle für die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vorgänge müssen somit der Projektträgerin zur Verfügung gestellt werden.

E-Mail: anpaso@z-u-g.org

Die ZUG veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Zeitfenster zur Einreichung von Anträgen in Form von Förderaufrufen. 

Den Link zu den Kontaktadressen finden Sie unten.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Finanzierung wird im Wege der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und im Zuwendungsbescheid auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

 

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit Förderungen aus anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter (zum Beispiel Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich, wenn dem keine beihilferechtlichen Vorgaben entgegenstehen (vergleiche Nummer 6.2 der Richtlinie) und eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel erfolgt (Nummer 5.2 der Richtlinie). 

Befristung

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 29. Juni 2024 Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Sie ersetzt die Richtlinie vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4). 

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon +49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Köthener Straße 4
10963 Berlin

Telefon +49 30 700 181 100
Fax k.A.