Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - AnpaSoim Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts – ausgenommen der Bundesländer und deren Einrichtungen,
- Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) sind, beziehungsweise ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist darüber hinaus der Bezug der Tätigkeit der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen.
Verwendungszweck
Soziale Einrichtungen sollen darin unterstützt werden, akute klimatische Belastungen abzumildern und umfassende Vorbereitungen zur Reduktion zukünftiger klimatischer Belastungen vorzunehmen.
Die Förderung sozialer Einrichtungen im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte (FSP) mit Fokus auf Klimaanpassung:
- FSP 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
- FSP 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Konzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro)
o FSP 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen des FSP 1 entsprechen.
o FSP 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4)
- FSP 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).
Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Antragstellung
Das Bundesumweltministerium (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Alle für die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vorgänge müssen somit der Projektträgerin zur Verfügung gestellt werden.
E-Mail: anpaso@z-u-g.org
Die ZUG veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Zeitfenster zur Einreichung von Anträgen in Form von Förderaufrufen.
Das nächste Förderfenster ist vom 01. Oktober 2024 bis zum 15. Dezember 2024 geöffnet. Während dieser Zeit können Förderanträge in den Förderschwerpunkten 1 und 2 eingereicht werden.
Anlässlich der Öffnung des Förderfensters wird von der ZUG am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte ausgerichtet. Zwei weitere digitale Informationsveranstaltungen sind für den 17. Oktober 2024 und den 19. November 2024 geplant.
Den Link zu der Kontaktadressen finden Sie unten.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Finanzierung wird im Wege der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und im Zuwendungsbescheid auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Mehrfachförderung
Eine Kumulierung mit Förderungen aus anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.
Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter (zum Beispiel Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich, wenn dem keine beihilferechtlichen Vorgaben entgegenstehen (vergleiche Nummer 6.2 der Richtlinie) und eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel erfolgt (Nummer 5.2 der Richtlinie).
Befristung
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 29. Juni 2024 Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Sie ersetzt die Richtlinie vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin
Telefon+49 30 700 180 000
Fax k.A.