Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer WasserstofftankstelleninfrastrukturProgramm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstatte in Bayern haben.

Verwendungszweck

Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der bayerischen Förderung stand bisher die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern. Zukünftig soll die Förderung auch Wasserstoffbetankungsanlagen für Pkw umfassen. 

Damit wird im Einklang mit der Bayerischen Wasserstoffstrategie der Aufbau einer Basis-Wasserstoffbetankungsinfrastruktur in Bayern angestrebt. Dadurch soll insbesondere auch ein Anreiz für die Investition in die Tankstelleninfrastruktur durch Omnibus/Logistikunternehmen oder Stadtwerke und die Markteinführung von umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Pkw und Bussen geschaffen werden. Zugleich wird mit der Förderung ein Beitrag zur Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen und zum Klimaschutz im Energie- und Verkehrssektor geleistet sowie neue Arbeitsplätze in Bayern geschaffen.

Antragstellung

Die Zuwendung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. 

Das Förderprogramm wird vom Projektträger Bayern Innovativ GmbH betreut und abgewickelt, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert.

Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Die Förderbescheide erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. 

Letzter Förderaufruf:  Skizzen konnten vom 03. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 eingereicht werden. 

Aktuell ist kein Förderaufruf geöffnet und keine Skizzeneinreichung möglich.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung.

  • Für öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge auf Basis des Art. 36a AGVO als Beihilfe für Tankinfrastrukturen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich.
  • Für nichtöffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge auf Basis des Art. 36a AGVO ist eine Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 40 Prozent möglich. Bei mittleren Unternehmen ist eine Erhöung um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent möglich. 

Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nach der AGVO nicht zulässig.

Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.

Mehrfachförderung

Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen (s. Nr. 5.5 der Förderrichtlinie). 

Befristung

Die Förderrichtlinie (Bekanntmachung vom 22. August 2023) tritt zum 7. September 2023 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2024.

 

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0

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