Zweite Förderrichtlinie für internationale WasserstoffprojekteIm Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in Nummer 3, sofern sie ihren Hauptsitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben.
- In Modul 1 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie geförderte Investitionsmaßnahmen von Unternehmen durch Forschungsarbeiten begleiten.
- In Modul 2 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie Forschungsvorhaben der Kategorie industrielle Forschung oder Grundlagenforschung nach Artikel 25 AGVO Absatz 1 und 2 Buchstabe a und b auch im Verbund mit Unternehmen umsetzen.
- Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, den Aufbau von Pilotanlagen oder Anlagen in industriellem Maßstab sowie die Umsetzung der dem geförderten Vorhaben folgenden Betriebspflicht personell und materiell abzuwickeln. Die Qualifikation der Antragsteller muss in geeigneter Weise dokumentiert werden, etwa durch die Nennung einschlägiger Vorarbeiten, den Nachweis über eine angemessene technische Ausstattung und den Nachweis der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns.
Verwendungszweck
Im Rahmen vorliegender Förderrichtlinie soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie der Aufbau von Importrouten nach Deutschland gefördert werden. Damit sollen der dringend erforderliche Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie entsprechender Herstelltechnologien effektiv unterstützt werden und ein Beitrag zur Importstrategie der Bundesregierung geleistet werden sowie mittelbar zur Treibhausgas-Minderung.
Die Förderrichtlinie verfolgt folgende drei Förderziele:
- der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
- die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.
Dabei fokussiert Modul 1 auf die industrielle Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten.
Modul 2 dagegen adressiert begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.
Antragstellung
Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizzen und förmlichem Zuwendungsverfahren. Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt im Rahmen von Förderrunden, welche auf der Internetseite des BMWK und beim Projektträger veröffentlicht werden.
Modul 1:
Bewilligende Stelle ist das BMWK. Für die Administration der Förderrichtlinie hat das BMWK den Projektträger Jülich beauftragt.
Ansprechpartner: Herr Dr. Busche
E-Mail: ptj-modul1-h2int@fz-juelich.de
Telefon: 02461/61 1999
Modul 2:
Bewilligende Stelle ist das BMBF. Für die Administration der Förderrichtlinie hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt.
Ansprechpartner: Herr Dr. Wiesenmayer
E-Mail: ptj-ewf-h2int@fz-juelich.de
Art und Höhe der Förderung
Vorhaben werden im Wege der Projektförderung über Zuwendungen des Bundes unterstützt. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten.
Die Förderung von Unternehmen erfolgt in der Regel über eine Anteilfinanzierung: eine angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens an den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens von mindestens 50 Prozent wird vorausgesetzt. Soweit die Förderung eine Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt, bildet die AGVO die EU-rechtliche Grundlage.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.
Befristung
Die Laufzeit dieser Förderrichlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
- BAnz: Zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie vom 06. November 2024
- PtJ: Internationale Wasserstoffprojekte - Modul 1
- PtJ: Internationale Wasserstoffprojekte - Modul 2
- BMWK: Wasserstoff - Veröffentlichung der Förderaufrufe
Kontaktadressen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon+49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837