KfW - UmweltprogrammKfW-Programm 240/241
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind für Vorhaben in Deutschland:
- Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
– mit Unternehmenssitz in Deutschland
– mit Unternehmenssitz im Ausland
Für 240: Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Für 241: Gefördert werden kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland (mindestens 25%).
Verwendungszweck
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss)
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Technische Klimaschutzmaßnahmen
- Anpassung an den Klimawandel
- Umweltfreundlicher Verkehr
- Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Antragstellung
Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank.
(Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt. Den Link dazu finden Sie unten.)
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Auch hier gibt es auf der KfW-Seite eine Hilfestellung.
Die Beantragung des Kredits übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
Die KfW prüft anschließen Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Art und Höhe der Förderung
Zinssätze und Laufzeiten
Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt
- abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Tilgungszuschuss:
Einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) erhalten Sie für den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen", nachdem Sie mit der "Bestätigung nach Durchführung" nachgewiesen haben, dass das Investitionsvorhaben durchgeführt wurde.
- Die Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gefördert.
- Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Kosten.
- Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Kosten.
Befristung
Mit Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Umweltschutzes in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm) vom 13. Februar 2024 wurde die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44