Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe - FRLErKEin Programm des BMVI
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- kommunale Unternehmen,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragenen Vereinen gefördert werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.
Verwendungszweck
Gefördert werden:
- Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
- Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind;
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten.
Das primäre Ziel der Förderrichtlinie ist die Weiterentwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe, um dadurch zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen. Innerhalb der geförderten Projekte soll eine Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, die Erreichung der technologischen Reife für Markteintritt/-hochlauf, die Förderung von Innovationen, ein Ausbau der Technologieführerschaft und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich im Fokus stehen.
Die Förderung durch das BMVI erfolgt zu Entwicklungstätigkeiten insbesondere, aber nicht ausschließlich mit folgenden Schwerpunkten:
- Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe
- aus Abfall- und Reststoffen gemäß Annex IX Teil A der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (2018/2001) (RED II) oder
- basierend auf neuen Rohstoffquellen für den Kraftstoffsektor (z. B. Alt- und Restholz, bislang nicht genutzte biogene Abfälle), wenn diese Nutzung entsprechend nachhaltig ist und damit künftig auf die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz anrechenbar ist,
- Kopplung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen mit Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe (z. B. Nutzung des Abluft-CO2 in Biokraftstoffanlagen, um daraus mit erneuerbarem Wasserstoff eFuels herzustellen),
- Erprobung von biotechnologischen Verfahren zur Herstellung von Kraftstoffen,
- Entwicklung von CO2-negativen Kraftstoffen (z. B. Gewinnung von Wasserstoff aus Biomasse mittels Biomethanpyrolyse und dauerhaft stoffliche Nutzung und/oder Einlagerung des prozessbedingten, in fester Form gebundenen Kohlenstoffs),
- Optimierung bereits existierender Produktionsverfahren, z. B. durch Entkopplung bislang gekoppelter mehrstufiger Produktionsschritte zur Stabilisierung des Herstellungsprozesses des Kraftstoffs,
- Produktionsverfahren und Weiterentwicklung von eFuels (z. B. Optimierung einzelner Prozessschritte sowie deren Gesamtintegration beim Methanol-to-Jetfuel Verfahren),
- Tests mit innovativen Elektrolysetechnologien (z. B. Tests zur Integrationsfähigkeit von Hochtemperaturelektrolyse in eFuel-Anlagen),
- Erprobung von Technologien zur Aufbereitung von Kohlenstoffquellen zur Nutzung für die Kraftstoffherstellung (z. B. Direct Air Capture). Die in den Vorhaben hergestellten Kraftstoffe sollten idealerweise in den Vorhaben selbst zu Forschungszwecken eingesetzt werden.
Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
- In der ersten Verfahrensstufe können kontinuierlich Projektskizzen in elektronischer Form über easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) eingereicht werden. Die Begutachtung der Skizzen erfolgt grundsätzlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres. Der Skizzeneinreicher erhält innerhalb von zwei Monaten nach den jeweiligen Stichtagen eine Rückmeldung.
Ergänzend können zu gezielten Themenschwerpunkten auch entsprechende thematische Förderaufrufe erfolgen.
- In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher der positiv bewerteten Projektskizzen mit Fristsetzung aufgefordert, einen Antragsentwurf bzw. Antragsentwürfe bei Verbünden vorzulegen.
Die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) sind als Projektträger für die Förderrichtlinie zuständig.
Ansprechperson strombasierte Kraftstoffe:
Oliver Buhl
Tel.: 030-310078-5410
Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de
Postanschrift:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
z. Hd. Oliver Buhl
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechperson biomassebasierte Kraftstoffe:
Dr. Martin Reißig Telefon: 03843-6930-146 Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de
Postanschrift:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) Herrn Dr. Martin Reißig OT Gülzow Hofplatz 1 18276 Gülzow-Prüzen“
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Die Förderung des beantragten Vorhabens kann entweder auf Grundlage der AGVO oder der De-minimis-Verordnung erfolgen.
Mehr Informationen erhalten Sie über die untenstehenden Links.
Befristung
Mit Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe vom 09. Februar 2024 wurde die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Dienstgebäude Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon030 18 - 300 - 0
Fax 030 18 - 300 - 1942
NOW GmbH
Fasanenstraße 5
D-10623 Berlin
Telefon+49 (0)30 311 61 16-00
Fax +49 (0)30 311 61 16-99