Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von „grüner“ und nachhaltiger (Umwelt-)InfrastrukturIn Rahmen der „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Verwendungszweck
Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMUV soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt-, Ressourcenschutz- und Effizienztechnologien sowie den Aufbau innovativer („grüner“) Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf marktvorbereitend fördern, verbreiten und verstärken.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Infrastrukturen zum Nutzen von Umwelt und für bessere Lebens bedingungen aufzubauen, indem
- weltweit mit zielgerichteten Projekten die Voraussetzungen dafür eröffnet werden, dass für eine dauerhafte Anwen dung von Umwelttechnologien „Made in Germany“ die erforderlichen rechtlichen, politischen und administrativen Rahmenbedingungen vorhanden sind, und
- innovative Unternehmen bei der Internationalisierung ihres Umwelt-Know-hows unterstützt werden.
Die Handlungsfelder umfassen:
- Wasser- und Abwasserwirtschaft
- Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz
- „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, insbesondere mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen)
- umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen
- Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum
- nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislauf wirtschaft
- innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen
Gefördert wird die Unterstützung von marktzugangsvorbereitenden Aktivitäten wie Knowhow-Transfer, Qualifizierung, Beratung, Capacity Building, Netzwerketablierung, Informations-, Kommunikations- und Wissensmanagement, Machbarkeits- bzw. Durchführbarkeitsstudien sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Modellvorhaben und Pilotanwendungen.
Dafür kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht:
- Durchführbarkeitsstudien
- Pilot- und Modellvorhaben im Ausland
- Kompetenzentwicklung (Capacity Building)
- Investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung
Mehr Informationen finden Sie in den Links unten.
Antragstellung
Das Auswahlverfahren ist zweistufig, bestehend aus einer Projektskizze und – nach Aufforderung – einem förmlichen Förderantrag.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMUV einen Projektträger beauftragt.
Dieser wird auf der Internetseite des BMUV bekannt gegeben.
Ein neuer Förderaufruf ist für das zweite Quartal 2024 geplant.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.
Hinweise
Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen wird in Förderaufrufen bekannt gegeben.
Befristung
Die Förderrichtlinie vom 02. Mai 2024 trat am 15. Mai 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225