Bundesprogramm Biologische VielfaltProgramm des BMUV und BfN

Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Verwendungszweck

Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das BMU herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Fokus Umweltschutz (Naturschutz) und Klimaanpassung (im Sinne der Biodiversitätsförderung und damit Erhaltung widerstandsfähiger Ökosysteme):

  • Verantwortungsarten
  • Hotspots der biologischen Vielfalt
  • Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie
  • Ökosystemleistungen
  • Stadtnatur

 

Antragstellung

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro im DLR Projektträger beauftragt.

Ablauf:

  • Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze nach Mustergliederung in elektronischer Form unter: bundesprogramm@bfn.de
  • Fachliche und haushälterische Prüfung der Projektskizze durch das Programmbüro im Einvernehmen mit dem BfN und dem BMU.
  • Falls die Projektskizze grundsätzlich positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Aufforderung zur Antragstellung.

Es folgt:

  • Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags. Ein solcher besteht aus einem Formantrag im Elektronischen Antrags- und Angebotssystem (Easy-Online) zusammen mit einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung, die auf der Projektskizze basiert.

Ihr Ansprechpartner

Herr Dr. Petermann (Tel.: 0228 3821-1974) 
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger | Leben, Natur, Vielfalt | Programmbüro für das BfN
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Art und Höhe der Förderung

Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert.  Das BMU trägt grundsätzlich höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens 6 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

Die genauen Förderhöhen entnehmen Sie der Förderrichtlinie, den Link finden Sie unten.

Befristung

Derzeit unbefristet.

Kontaktadressen

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon0228 / 8491-0
Fax 0228 / 8491

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

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