Internationale Klimaschutzinitiative - IKI
Antragsberechtigte
Gefördert werden:
- zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinnützigem Zweck:
- Nicht-Regierungsorganisationen,
- Vereine,
- Stiftungen,
- Think Tanks
- akademische Institutionen
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen
- gemeinnützige Unternehmen mit Hauptsitz und - geschäftstätigkeit in Deutschland.
Die Organisation muss einen ideellen Geschäftsbereich vorweisen. Das Projekt muss hierbei im ideellen Geschäftsbereich der Organisation angesiedelt werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf die Organisation keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss die Organisation in der Lage sein, Maßnahmen qualifiziert zu planen, effizient durchzuführen, zu überwachen und auf Ausgabenbasis abzurechnen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie staatliche Akteure, wie beispielsweise bundeseigene Unternehmen oder Kommunen.
Verwendungszweck
Die IKI ist eines der wichtigsten Instrumente des BMU zur internationalen Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität. Sie agiert im Kontext der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Sie finanziert Klimaschutz und Biodiversitätserhalt in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsländern.
Für eine Unterstützung infrage kommen Projekte, die in einem der folgenden vier Förderbereiche umgesetzt werden:
- Minderung von Treibhausgasen
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken, mit Schwerpunkt auf Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung (REDD+)
- Schutz der biologischen Vielfalt
Die IKI unterstützt grundsätzlich mit zwei Fördersäulen:
- ein thematisches Auswahlverfahren mit Ideenwettbewerben
(mit den Kleinprojekteprogrammen: IKI Small Grants und die IKI Medium Grants) - ein länderspezifisches Auswahlverfahren mit Ideenwettbewerben.
Ergänzend zu Projekten aus den Ideenwettbewerben trägt die IKI zusätzlich mit eigenständigen Großinitiativen global zu ambitionierten Lösungen für den Klimaschutz bei.
Antragstellung
Diese Information finden Sie in den jeweiligen Förderaufrufen über die untenstehenden Links.
Art und Höhe der Förderung
Die Art und Höhe der Förderung hängt von Vorgaben des jeweiligen Programms ab.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin
Telefon+49 30 700 180 000
Fax k.A.