Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle BioökonomieTeil des Programms "Industielle Bioökonomie" des BMWK

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtig sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Startups,
  • mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten,
  • in Ausnahmefällen und abhängig vom Baustein auch Großunternehmen,
  • im Baustein C auch Managementeinrichtungen,
  • in allen Bausteinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung.

Die Förderung wird an drei Handlungsoptionen angesetzt: 

  • Baustein A: Start-ups, Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen können Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie nutzen.
  • Baustein B: vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen,
  • Baustein C: Die biobasierten Produkte oder Verfahren werden in industrielle Wertschöpfungsnetze integriert beispielsweise in einer sogenannten Beispielregion der industriellen Bioökonomie. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien, Beratungsdienste als Modellvorhaben, Transfer und experimentelle Entwicklungen sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen.

Verwendungszweck

Die Bioökonomie nutzt Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dies wurde sowohl im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode als auch in der Industriestrategie 2030 und der Nationalen Bioökonomiestrategie verankert.

Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren, einen Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie leisten und Treiber für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein werden. Die Entwicklungen in der Bioökonomie werden den industriellen Strukturwandel prägen und neu ausrichten. Es werden neue industrielle Wertschöpfungsnetze entstehen.

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Skizzenvorlage. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. 

Dabei sind die Skizzen jeweils zum 1. März, 30. Juni und 15. Oktober eines Jahres einzureichen.

Nach den veröffentlichten Stichtagen eingegangene Skizzen können grundsätzlich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Mit Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWi. Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Die Projektskizze wird elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachungen eingereicht. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar ebenso wie eine Vorlage für die Erstellung der Projektskizze. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen "easy-Online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu nutzen.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgaben – oder Kostenbasis als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

Eine Einzelförderung pro Unternehmen und Vorhaben ist auf maximal 2 Millionen Euro begrenzt.

Befristung

Mit Bekanntmachung der zweiten Änderung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie vom 9. Januar 2024 wurde unter anderem die Laufzeit der Förderrichtlinie auf den 31. Dezember 2025 verlängert. 

 

Kontaktadressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.

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