Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement - FöRLa III
Antragsberechtigte
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Staatsministerium) eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern.
Verwendungszweck
Durch die Zuwendungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung) gefördert und gesichert werden. Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen,
- die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken,
- die Regionen resilient und zukunftsfähig aufzustellen,
- die Entwicklungschancen der Teilräume durch Kooperation, Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen und zu verbessern,
- die Eigeninitiative der regionalen Akteure zur Entwicklung von innovativen, maßgeschneiderten Lösungen für gemeinsame Zukunftsfragen, insb. für die Herausforderungen durch den demografischen Wandel, vor Ort zu unterstützen,
- die Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung der Region einzubeziehen,
- nachhaltige, von den regionalen Partnerinnen und Partnern mitgetragene Projekte zu etablieren,
- die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte für die Regionen auszugleichen,
- einen Beitrag zur effizienten Flächennutzung (Flächensparen) zu leisten.
Fokus Klimaschutz:
Im Sinne des Klimaschutzes sind folgende Maßnahmen besonders hervorzuheben:
1. Zukunftsprojekte
Mit dieser Richtlinie wird die Vorbereitung und Durchführung von neuen, regionalen Projekten in zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen in Form von Regionalmanagements und Regionalmarketings gefördert:
Folgende Zukunftsthemen aus insgesamt fünf Handlungsfeldern kommen dabei in Betracht:
- Demografischer Wandel (z. B. Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld, Jugendprojekte),
- Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräftesicherung),
- Siedlungsentwicklung (z. B. Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität, Flächensparen),
- Regionale Identität (z. B. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing, kulturelle Projekte),
- Klimawandel (z. B. Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen, Klimaanpassung).
2. Strategieentwicklung
Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können nach dieser Richtlinie einmalig Fördermittel erhalten, um für die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie zu erarbeiten. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn nicht zugleich eine Förderung von Zukunftsprojekten erfolgt.
3. Übergangsförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte
Übergangsweise werden mit dieser Richtlinie neue, regionale Projekte Regionaler Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte gefördert.
Antragstellung
Die Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Basisfördersatz von 50 Prozent kann entsprechend der Richtlinie erhöht werden.
Hinweise
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 16. Oktober 2023 wurde eine neue Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III) erlassen und im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2023 Nr. 524) vom 01. November 2023 veröffentlicht.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760