Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsFörderprogramm des BMUV

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: 

Förderschwerpunkt A:

  • ausschließlich Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind

Förderschwerpunkt B:

  • Kommunen
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung.
  • Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit der Zuwendungsempfänger dient, in Deutschland nachweisen können.
  • Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen. Diese sind nur antragsberechtigt, sofern sie für die Erreichung der Projektziele erforderlich sind und mit einem oder mehreren Praxispartnern (wie Kommunen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des Bundes und der Länder) als Verbund- oder Kooperationspartner im Vorhaben zusammenarbeiten. 
  • Verbände, Vereine, Stiftungen. 

Die genauen Voraussetzungen sind in der Richtlinie unter Nr. 3 festgelegt.

Verwendungszweck

Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten.

Es gibt zwei Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement):

Der Förderschwerpunkt A adressiert die Ausrichtung auf ein nachhaltiges und ganzheitliches Anpassungsmanagement in Kommunen. 

  • Förderschwerpunkt A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
    Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts durch Anpassungsmanagerinnen und -manager (befristete Personalstelle und Sach- und Personalausgaben für Externe).
  • Förderschwerpunkt A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
    Begleitung der Umsetzung des unter A.1 erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle.
  • Förderschwerpunkt A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
    Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.

Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung):

In diesem Förderschwerpunkt werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien und deren pilothafte Umsetzung, insbesondere durch investive Maßnahmen, gefördert. Dieser Förderschwerpunkt umfasst zwei Module:  

  • Modul B I: Erstellung eines Konzeptes
    Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann.
  • Modul B II: Umsetzung eines Konzeptes
    Innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben (investive Maßnahme) auf Basis geeigneter Konzepte respektive aussagekräftiger (einem Konzept gleichwertigen) Planungsgrundlagen.

Antragstellung

Die Antragstellung für den Förderschwerpunkt A ist einstufig. Eine Bewilligung erfolgt, wenn der Antrag positiv bewertet wird und die Haushaltsmittel für die Förderung des Projekts zur Verfügung stehen.

Die Antragstellung für den Förderschwerpunkt B ist zweistufig. Interessenten reichen in der ersten Stufe eine Projektskizze ein. Sofern diese als aussichtsreich bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formellen Förderantrags.

Das Bundesumweltministerium, BMU, (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Alle für die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vorgänge müssen der Projektträgerin zur Verfügung gestellt werden.

Die elektronische Einreichung erfolgt über das System „Easy-Online“ im Internet. Der Zugang zu Easy-Online ist über die Internetseite der ZUG zu erreichen. Den entprechenden Link hierzu finden Sie unten. 

Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)

E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de 

Art und Höhe der Förderung

Für die Durchführung der Vorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

  • Förderschwerpunkt A.1: Max. 225 000 Euro
  • Förderschwerpunkt A.2: max. 275 000 Euro
  • Förderschwerpunkt A.3: Max. 200 000 Euro
  • Modul B I: Förderquote bis zu 90 Prozent
  • Modul B II: Förderquote bis zu 65 Prozent 

In der Förderrichtlinie wird unter Nummer 5 die Höhe der Zuwendungen ausführlich für die jeweiligen Förderschwerpunkte und Antragsteller aufgeführt. 

Mehrfachförderung

Die Kumulierung mit Förderungen Dritter (z.B. Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Befristung

Die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vom 06. November 2024 hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026.

Sie ersetzt die bisherige Richtlinie vom 15. Dezember 2023.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon+49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin

Telefon+49 30 700 180 000
Fax k.A.

Teilen