Klimaschutzoffensive für UnternehmenFörderung klimafreundlichen Aktivitäten, KfW-Programm 293
Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen sowie Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Verwendungszweck
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Dies sind zum Beispiel:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Modul A+: Herstellerförderung Plus (ab 18. April 2024)
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Modul G: Green IT
Ab 24. Oktober 2024:
Im Modul A werden neben Investitionen auch Betriebsmittel und Material-/Warenlager gefördert.
Ab 18. April 2024:
Durch das neue Modul A+ möchte die KfW einen stärkeren Anreiz in Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für grüne Transformationstechnologien schaffen. Es werden Investitonen in folgende Bereiche gefördert:
- Batterien,
- Solarpaneelen,
- Winturbinen,
- Wärmepumpen,
- Elekrolyseuren,
- Ausrüstungen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS).
Antragstellung
Über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens.
Art und Höhe der Förderung
Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
Hinweise
Nicht förderfähig sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
Empfohlen wird im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Bei Beantragung des Klimazuschusses ist eine außerplanmäßige Tilgung in den ersten 5 Jahren nach Vollauszahlung des Kredits ausgeschlossen.
Mehrfachförderung
Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredits mit Klimazuschuss aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.
Seit dem 17. November 2020 kann er auch mit dem Umweltbonus kombiniert werden.
Befristung
Derzeit unbefristet.
Die Förderrichtlinie wurde zum 01. November 2021 aktualisiert.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44