Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023Förderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Antragsberechtigte

  • bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände), Kommunalunternehmen und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden)
  • Partner der Bayerischen Klima-Allianz für Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen

Verwendungszweck

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur

  1. Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Fokus Klimaschutz)
  2. Bewältigung der Folgen des Klimawandels (Fokus Klimaanpassung)

unterstützen.

Sie soll helfen, bisher nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes außerhalb des Bereichs Energie zu berücksichtigen. Die Zuwendung schließt deshalb die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördergegenstände (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) aus. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es zudem, individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen.

Fokus Klimaschutz:

  • Kommunales Energiemanagement (KEM; strategisches Vorhaben)
  • Konzept zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept; strategisches Vorhaben)
  • Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen (strategisches Vorhaben)
  • Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse; strategisches Vorhaben)
  • Mobilitätskonzept (strategisches Vorhaben)
  • Weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug (strategisches Vorhaben)
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung (investive Vorhaben)
  • Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (investive Vorhaben)
  • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen – Partner der Bayerischen Klima-Allianz (strategische und investive Vorhaben)

 Fokus Klimaanpassung:

  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister (strategisches Vorhaben)
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung (investives Vorhaben)

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung. Förderanträge von Kommunen und deren Zusammenschlüssen sind mit dem Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO, sonstige Förderanträge mit dem diesen Förderrichtlinien als Anlage beigefügten Formblatt (jeweils einfach) zu stellen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben (s. Nr. 5.2 der Richtlinie). 

Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben (s. Nr. 5.3 der Richtlinie) 50 bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Je nach Vorhaben beträgt die Höchstsumme der Zuwendung zwischen 5 000 Euro und 500 000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Vorhaben nach dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht auf mindestens 5 000 Euro bzw. 25 000 Euro belaufen (siehe Richtlinie)

Hinweise

  • Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen noch nicht begonnen wurde.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
  • Die durch das jeweilige Vorhaben erreichten Ziele sind fachtechnisch von einem Sachverständigenbüro zu erstellen

Mehrfachförderung

  • Für Vorhaben, die nach diesen Förderrichtlinien gefördert werden sollen, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
  • Die Kombination dieses Förderprogramms mit Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, wenn und soweit die Richtlinien dieser Programme das zulassen.
  • Eine etwaige Antragstellung bei anderen Leistungsträgern ist unverzüglich anzuzeigen, der Zuwendungsbescheid ist unverzüglich nach Erhalt an den Zuwendungsgeber zuzusenden.
  • Bei Finanzierung durch mehrere Stellen darf der Gesamtbetrag der Zuwendung 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Befristung

Die neue Richtlinie zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm vom 02. Dezember 2022 gilt vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026.

Die Fortschreibung der Richtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) ist Teil des Klimaschutzprogramms 2050. Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms insbesondere Klimaanpassungsvorhaben, Mobilitätskonzepte und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz in den Landkreisen (sogenannte Klimaschutzlotsen).

Kontaktadressen

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

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