Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)Programm des BMBF
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Verwendungszweck
Gegenstand der Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundprojekten durch Zuwendung des BMBF zur Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen.
Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu CCU und/oder CCS angewendet werden, können nur dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren vermieden wird und die CCU- beziehungsweise CCS-Anteile lediglich eine untergeordnete Rolle spielen.
Vorhaben zu reinen CCS-Verfahren sind nicht förderfähig.
Vorhaben, die die Substitution fossiler durch nachwachsende Rohstoffe thematisieren, können lediglich dann gefördert werden, wenn dies eine untergeordnete Rolle in der Zielsetzung bedeutet.
Gegenstand der Förderung sind grundlagenorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe aufweisen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Vorhaben können bis „Technology Readiness Level“ (TRL) 5 (Pilot- beziehungsweise Technikumsanlagen) gefördert werden.
Die Förderrichtlinie ist technologie- und branchenoffen.
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit, Abteilung Klimaschutz und Umwelttechnik, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn E-Mail: klimpro@dlr.de
Ansprechpartner für fachliche Fragen sind:
Herr Michael Wiedemann Telefon: +49 228 3821-2331 E-Mail: michael.wiedemann@dlr.de
Herr Dr. Michael Schrempp Telefon: +49 228 3821-2398 E-Mail: michael.schrempp@dlr.de
Herr Dr. Oliver Scherr Telefon: +49 228 3821-1575 E-Mail: oliver.scherr@dlr.de
Ansprechpartnerin für administrative Fragen ist:
Frau Carmen Dittebrandt Telefon: +49 228 3821-1526 E-Mail: carmen.dittebrandt@dlr.de
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
1. Schritt: Einreichung von Projektskizzen zu folgenden zwei Terminen:
- 31. Juli 2024 und
- 30. Juni 2025
2. Schritt: Vorlage förmlicher Förderanträge
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von vier Jahren möglichst nicht überschreiten.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Hinweise
- Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden.
- Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Mehrfachförderung
Für diese Förderrichtlinie gelten die Vorgaben der AGVO, insbesondere bzgl. beihilfefähiger Kosten und Beihilfeintensitäten.
Befristung
Die Richtlinie vom 03. Mai 2024 trat am 15. Mai 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Forschung und Innovation in der EU
53170 Bonn
Telefon+49 (0)30 18 57-0
Fax +49 (0)30 18 57-550
DLR Projektträger Umwelt und Nachhaltigkeit, Globaler Wandel, Klima- und Umweltschutz
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon02 28/38 21-0
Fax +49 228 3821-1107