Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Zuschuss und Kredit - EEWProgramm beim BAFA sowie der KfW 295

Letzte Aktualisierung: 17.01.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Verwendungszweck

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.

Durch die Förderung sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau angestoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigt werden, damit es zu einem Rückgang des Energie- und Ressourcenbedarfs und des daraus resultierenden THG-Ausstoßes kommt.

Den besonderen Belangen von KMU wird dabei Rechnung getragen.

Gefördert werden folgende Module:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien,
  • Modul 3:  Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware 
  • Modul 4: Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen - Basisförderung
  • Modul 4: Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung un Dekarbonisierungsbonus
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Antragstellung

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien ab dem 15. Februar 2024 wieder gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen oder durch einen Bevollmächtigten (z. B. Netzwerkmoderator) ausschließlich über das elektronische Antragsformular einschließlich notwendiger Anlagen.

Das BAFA, die KfW sowie vom Richtliniengeber beauftragte Institutionen sind berechtigt, bei Bedarf weitere Unterlagen zu verlangen.

Für die Antragstellung in den Modulen 1-4 sowie 6 steht auf der Webseite des BAFA (siehe Link unten) das elektronische Antragsformular zur Verfügung.

Die Antragstellung für Modul 5 (Transformationskonzepte) erfolgt über die Webseite der VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH (siehe Link unten).

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss).

Transformationspläne (Modul 5) werden nur bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) beantragt und ausschließlich über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. 

Förderfähige Kosten sind bei Förderung nach der De-minimis-Verordnung die Netto-Investitionskosten. Besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug, entsprechen die förderfähigen Kosten den Brutto-Investitionskosten.

 

Hinweise

Weitere Hinweise:

Bei der Novellierung der Förderrichtlinie zum 15. Februar 2024 wurde das Förderprogramm unter anderem an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU, insbesondere an die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angepasst. 

Über den Link zur BAFA - Aktuelle Änderungen zum 01. August 2024 erhalten Sie eine Übersicht über wesentliche Änderungen. 

 

 

Befristung

Die neue Richtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 08. Mai 2023.

Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon+49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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