7./8. Energieforschungsprogramm der BundesregierungInnovationen für die Energiewende (Programme von BMWi, BMEL, BMBF)

Letzte Aktualisierung: 07.06.2024

Antragsberechtigte

Das Programm unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen dabei, neue Technologien für die Energieversorgung von morgen zu erforschen und zu entwickeln.

Verwendungszweck

7. Energieforschungsprogramm: 

Das Förderbekanntmachung ersteckt sich über vier Schwerpunkte:

  • Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Energiewende im Verkehr sowie Brennstoff zellen, siehe hierzu Nummer 4.1 des 7. Energieforschungsprogramms),
  • Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie sowie Thermische Kraftwerke – solar und konventionell, siehe hierzu Nummer 4.2 des 7. Energieforschungsprogramms),  
  • Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher sowie Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien, siehe hierzu Nummer 4.3 des 7. Energieforschungsprogramms) und 
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (Technologieorientierte Systemanalyse, Technolo gien für die CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz sowie technologie begleitende Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen Fragestellungen der Energiewende, siehe hierzu Nummer 4.4 des 7. Energieforschungsprogramms).  

8. Engergieforschungsprogramm: 

Das 8. Energieforschungsprogramm vom 25. April 2024 gibt in sogenannten Missionen die Zielrichtung für die zukünftige Förderung in der angewandten Energieforschung vor. Diese lauten

  • Mission Energiesystem 2045: Forschung für ein resilientes und effizientes Energiesystem
  • Mission Wärmewende 2045: Forschung für eine klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung
  • Mission Stromwende 2045: Forschung für die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien
  • Mission Wasserstoff 2030: Forschung für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft
  • Mission Transfer: ein schneller Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis 

Antragstellung

Mit der Bearbeitung der Förderprojekte wurde die Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, (PtJ) – beauftragt und beliehen. 

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig.

Zur Erstellung von Skizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt.

 

Hinweise

Auf der Internetseite des Projektträgers Jülichs finden Sie eine Auflistung über aktuelle Förderinitiativen. 

     

    Befristung

    Die Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm vom 25. April 2024 kommt ab dem 01. Juni 2024 zur Anwendung.

    Maßgebend für die Geltungsdauer der Förderbekanntmachung ist die Laufzeit der beihilferechtlichen Grundlage AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten. Vor diesem Hintergrund endet die Laufzeit am 30. Juni 2027

    Kontaktadressen

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Forschung und Innovation in der EU

    53170 Bonn

    Telefon+49 (0)30 18 57-0
    Fax +49 (0)30 18 57-550

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

    Rochusstr.1
    53123 Bonn

    Telefon+49 (0) 228-529-0
    Fax +49 (0) 228-529-4262

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin

    Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
    Fax k.A.

    Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

    Wilhelm-Johnen-Straße
    52428 Jülich

    Telefon+49 (0) 2461 61-2626
    Fax +49 (0) 2461 61-5837

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