Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0Programm des StMWi
Antragsberechtigte
Anträge können natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen stellen.
Verwendungszweck
Die Förderung umfasst neben der Beschaffung und Errichtung, der Ersatzbeschaffung und Modernisierung auch den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur.
Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass
- die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
- der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
- die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
- die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.
Antragstellung
Bei der Bayern Innovativ GmbH wurde eine Kompetenzstelle eMobilität geschaffen, um das Förderprogramm Ladeinfrastruktur zu betreuen und abzuwickeln und als zentraler Ansprechpartner insbesondere Kommunen zu beraten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.
Hinweise
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgt ein Aufruf pro Jahr.
Der 1. Förderaufruf nach dieser Richtlinie galt vom 01. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Der 2. Förderaufruf galt vom 01. Juli 2022 bis zum 30. September 2022
Der 3. Förderaufruf startet am 02. Mai 2023 und ist bis zum 30. Juni 2023 geöffnet.
Der 4. Förderaufruf soll am 01. August 2024 starten und ist bis zum 30. August 2024 geöffnet. Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt für die vierte Runde weitere 4 Millionen Euro bereit.
Befristung
Das Förderprogramm trat am 1. November 2021 in Kraft. Durch die Änderung der Richtlinie vom 26. Februar 2024 tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
- StMWi: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
- Bayern Innovativ: Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
- Bayern Innovativ: 4. Förderaufruf
- Bayerische Staatskanzlei: Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ vom 07. Oktober 2021 (aktuelle Fassung)
- StMWi: Pressemeldung zum 4. Förderaufruf
Kontaktadressen
Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0