Energiekredit GebäudeProgramm der LfA (EG8)

Letzte Aktualisierung: 10.01.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Verwendungszweck

Gegenstand dieses Darlehensproduktes sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die einen Zuwendungsbescheid oder eine Förderzusage auf Basis der Förderrichtlinien zur BEG im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. 

Antragstellung

Seit dem 01. Juli 2021 wird ein eigenständiges bayerisches Förderdarlehen Energiekredit Gebäude (EG8) angeboten. 

Anträge können bei der LfA Förderbank Bayern eingereicht werden.

 

Art und Höhe der Förderung

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR und kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA bzw. der KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag) gewährt werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 %.

Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR berücksichtigt werden.

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Befristung

Die Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) vom 14. März 2024 haben eine Laufzeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. 

 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

Teilen