Energiekredit GebäudeDarlehensprogramm der LfA (EG8)

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Verwendungszweck

Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die einen Zuwendungsbescheid oder eine Förderzusage auf Basis der Förderrichtlinien zur BEG im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. 

Antragstellung

Seit dem 01. Juli 2021 wird ein eigenständiges bayerisches Förderdarlehen Energiekredit Gebäude (EG8) angeboten. 

Anträge können bei der LfA Förderbank Bayern eingereicht werden.

 

Art und Höhe der Förderung

Darlehen mit einer Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahren.

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. EUR und kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA bzw. der KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag) gewährt werden. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 %.

Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR berücksichtigt werden.

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Befristung

 

 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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