ERP-Mezzanine für InnovationKfW-Programm 360, 361, 364
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
- in Deutschland
- im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro,
- Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Verwendungszweck
Das Programm "ERP-Mezzanine für Innovation" dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland.
Es werden sowohl Vorhaben unterstützt, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben, als auch solche, die neu sind für den Antragsteller. Der Antragsteller muss das innovative Vorhaben in beiden Varianten selbst durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen (d. h. der Kern der Innovation liegt beim Unternehmen).
Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite ausschließlich über Finanzierungspartner (Banken). Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Art und Höhe der Förderung
Die Finanzierung wird als integriertes Finanzierungspaket zur Verfügung gestellt, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt 5 Mio. € und der Kreditmindestbetrag 25.000 € pro Vorhaben.
Hinweise
- Für die Fremdkapitaltranche sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
- Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Förderprogrammes.
Mehrfachförderung
Eine Kombination des Programms ERP-Mezzanine für Innovation im Finanzierungspaket mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen. Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Mezzanine für Innovation mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt.
Befristung
Derzeit unbefristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44