Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm - BUMAPFörderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen

Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

Antragsberechtigte

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen – ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort. Der Projektträger ist für die Organisation der Projektgruppe zuständig. Dazu zählen insbesondere:

  • Akquise von Teilnehmern,
  • Auswahl und Beauftragung eines Beratungsunternehmens und
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Folgende Projektgruppenteilnehmer mit Sitz oder Niederlassung in Bayern können eine Zuwendung erhalten:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • freiberuflich Tätige,
  • Organisationen der Wirtschaft, wie z.B. Kammern, Verbände oder Innungen,
  • kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen

Verwendungszweck

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so im Unternehmen und den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen. Förderschwerpunkte sind:

  • erstmalige Einführung und Validierung beziehungsweise die einmalige Revalidierung eines Umweltmanagementsystems nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der jeweils gültigen Fassung, im Folgenden EMAS genannt,
  • erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der Norm DIN EN ISO 14001 ff., im Folgenden ISO 14001 genannt,
  • erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB),
  • erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) beziehungsweise die einmalige Teilnahme am ÖKOPROFIT-Klub mit externer Prüfung und
  • erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements nach den Vorgaben des Leitfadens des Bayerischen Landesamts für Umwelt „Fachliche Anforderungen für den Schwerpunkt Ressourcenmanagement für eine Kreislaufwirtschaft der Zukunft im Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)“ im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT.

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben. Ansprechpartnerin bei der Regierung von Schwaben ist:

Frau Gertraud Azzaz

Tel. 0821/327-2240

E-Mail: Gertraud.azzaz@reg-schw.bayern.de

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde vor Beginn des Projekts von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen. Die Anträge müssen mindestens enthalten:

  • eine Projektbeschreibung,
  • Angaben zum Projektträger bzw. den Teilnehmern der Projektgruppe,
  • ein Angebot des Beratungsunternehmens mit Zeit- und Kostenplan,
  • eine Erklärung jedes Zuwendungsempfängers über den Erhalt sonstiger Zuwendungen oder Förderungen sowie zur Vorsteuerabzugsfähigkeit und
  • einen Finanzierungsplan mit Darlegung der Gesamtfinanzierung.

Den Anträgen ist eine rechtsverbindliche Erklärung über bereits gewährte oder beantragte De-minimis-Beihilfen beizufügen.

Art und Höhe der Förderung

  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Gruppen- und Einzelberatungen, für die Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten umweltorientierten Managements sowie für dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung.
  • Ausgaben für Mieten sind zuwendungsfähig, soweit sie angemessen und nachgewiesen sind.
  • Die Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung der Förderung sowie für ggf. erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Projekts, z.B. Durchführung einer Informations- und Abschlussveranstaltung, Erstellung von Informationsmaterial und eines Abschlussberichts sowie Lizenzgebühren, sind ebenfalls zuwendungsfähig.
  • Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3 000 Euro anerkannt.
  • Umweltmanagement: Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu maximal folgender Höhe anerkannt:
    • EMAS: 7.000 Euro bei der Einführung, 3.500 Euro bei einer Revalidierung,
    • ISO 14001: 5.000 Euro bei der Einführung, 2.500 Euro bei einer Rezertifizierung,
    • QuB: 4.000 Euro bei der Einführung, 2.000 Euro bei einer Rezertifizierung,
    • ÖKOPROFIT: 4.000 Euro bei der Einführung, 2.000 Euro beim ÖKOPROFIT-Klub.
  • Ressourcenmanagement: Förderung nur im Zusammenhang mit der Einführung oder eines bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT. Auch hier werden die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu maximal folgender Höhe anerkannt: 
    • ​EMAS:  2.300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach EMAS oder nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach EMAS.
    • ISO 14001: 1.700 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach ISO 14001 oder nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach ISO 14001.
    • QuB: 1.300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach QuB oder nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach QuB.
    • ÖKOPROFIT: 1.300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach ÖKOPROFIT oder nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach ÖKOPROFIT.
  • Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Hinweise

  • Eine Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall davon abweichende Gruppengrößen zulassen.
  • Der Erfolg der Beratungen ist für jeden Teilnehmer der Projektgruppe nachzuweisen.
  • Bei Zuwendungsempfängern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kommen jeweils die Beträge ohne Mehrwertsteuer zum Ansatz.
  • Reisekosten, Bewirtungskosten sowie interner Personalaufwand sind nicht zuwendungsfähig.
  • Projektgruppen, deren zuwendungsfähige Ausgaben in der Summe eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gefördert.
  • Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen. Ist das Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr tätig, darf der Gesamtbetrag 100.000 Euro in drei Steuerjahren nicht übersteigen
  • Die Förderung unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung)
  • Die Bewilligungsbehörde zahlt die Zuwendung nach Vorlage und Prüfung des vom Zuwendungsempfänger zu erstellenden Verwendungsnachweises aus. Als Nachweis für die dauerhafte und nachhaltige freiwillige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes bei den Projektgruppenteilnehmern übermittelt der Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde die in den Richtlinien genannten Unterlagen.

Mehrfachförderung

Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist ausgeschlossen, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden.

Befristung

Diese Bekanntmachung tritt am 01. Juli 2021 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt beantragten Zuwendungen. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Telefon+49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

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