Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesseProgramm der KfW 292
Antragsberechtigte
Das Programm wendet sich an
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
- Freiberufich Tätige
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Verwendungszweck
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen, die eine Endenergieeinsparung von mindestens 10 % erzielen, beispielsweise in folgenden Bereichen
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen
Antragstellung
Die KfW gewährt die Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Art und Höhe der Förderung
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
Hinweise
Änderung ab dem 24. Oktober 2024:
Das Produkt wird zu einem Förderangebot weiterentwickelt, das Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt.
Finanziert werden Investitionen, die Treibhausgaseinsparungen von mindestens 15 % erzielen. Weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis eines Transformationsplans, in dem das Ziel einer 40%igen Treibhausgaseinsparung innerhalb der nächsten 10 Jahre konkretisiert werden muss. Er sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
- IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
- Zielfestlegung: Konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), dass innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
- Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
- Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045
Mehrfachförderung
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44