Neue Fahrzeug- und SystemtechnologienForschungs- und Entwicklungsprojekte des BMWK, BMUB, BMVI und des BMBF
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland, insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erwünscht.
Verwendungszweck
Anwendungsnahe technologische Innovationen in den drei Programmsäulen „Automatisiertes Fahren“, „Innovative Fahrzeuge“ und "Systemtechnologien".
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWK den Projektträger:
TÜV Rheinland Consulting GmbH,- Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien (PT-MVt),
Am Grauen Stein,
51105 Köln
beauftragt.
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: +49 (0)221 806-4158
E-Mail: bvt-trc@de.tuv.com
Art und Höhe der Förderung
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt.
- Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.
- Im Rahmen dieser Richtlinie können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Unabhängig von Förderbekanntmachungen werden beim Projektträger viermal pro Jahr die jeweils bis zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eingereichten Skizzen bewertet.
Hinweise
- Die Vorhaben müssen technologisch innovativ und mit einem signifikanten technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
- Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen worden
- Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
- Zuwendungsempfänger müssen sich bereit erklären, auf öffentlich zugänglichen Seminaren über ihre Forschungsergebnisse zu berichten und diese zur Diskussion zu stellen.
Befristung
Die Richtlinie tritt am 15. Dezember 2024 außer Kraft.
Die Förderrichtlinie wird durch die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojektenim Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität.Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ vom 22. November 2024, die am 15. Dezember 2024 in Kraft tritt, ersetzt.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Forschung und Innovation in der EU
53170 Bonn
Telefon+49 (0)30 18 57-0
Fax +49 (0)30 18 57-550
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.
TÜV Rheinland Consulting GmbH Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien (PT MVt)
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon+49 221 806 1950
Fax +49 221 806 3496