Förderung von anerkannten Umweltstationen in Bayern - FöR-UmwStProgramm des StMUV
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person, die die Trägerschaft einer staatlich anerkannten Umweltstation innehat und deren Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern liegt, zum Beispiel Kommune, kirchliche Einrichtung oder als gemeinnützig anerkannte Organisation.
Natürliche Personen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.
Verwendungszweck
Zweck der Zuwendung ist die Förderung dieser Bildungsarbeit von staatlich anerkannten Umweltstationen, die ohne Zuwendung eine Bildungsarbeit BNE/UB nicht oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten können.
Antragstellung
Anträge auf Anerkennung als Umweltstation sind beim StMUV jeweils bis zum 1. Februar eines Jahres zu stellen. Die Anerkennung wird spätestens zu 1. August ausgesprochen.
Die Prüfung des Antrags und die abschließende Entscheidung erfolgt durch das StMUV unter Beteiligung der örtlich zuständigen Regierung.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung muss verwendet werden für Ausgaben im Zusammenhang mit Bildungsangeboten im Sinn einer hochwertigen BNE/UB, insbesondere deren Vorbereitung, Durchführung und Evaluation einschließlich der hierzu erforderlichen Organisations- und Verwaltungskosten (zuwendungsfähige Ausgaben).
Hinweise
- Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach diesen Förderrichtlinien entfällt für Maßnahmen, für die Mittel des Freistaats Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Telefon+49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222