Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - DBU

Letzte Aktualisierung: 20.09.2024

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition) gefördert (Mittelstandspriorität).

Verwendungszweck

Gefördert werden konkrete Beiträge zur Umweltentlastung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz. Wichtige Kriterien sind der modellhafte, innovative Charakter, die Möglichkeit der Umsetzung und die Praxisnähe.

Gefördert werden Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • Förderthema 1: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Förderthema 2: Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Förderthema 3: Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Förderthema 4: Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Förderthema 5: Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Förderthema 6: Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Förderthema 7: Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Förderthema 8: Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme
  • Förderthema 9: Naturschutz und Gewässerschutz
  • Förderthema 10: Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen 

Themenoffene Förderung:

Lässt sich ein Vorhaben keinem der genannten Bereiche zuordnen, kann im Rahmen der themenoffenen Förderung ein Zuschuss beantragt werden. Damit werden Projekte unterstützt, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und zu keinem der genannten Förderthemen passen. Fachlich begründete Ideen, deren Umsetzungserfolg nicht hinreichend sicher erscheint, können ebenso gefördert werden wie Projekte, die auf die Verbreitung modellhafter, neuartiger Lösungen abzielen.

Im Rahmen von aktuellen Förderenitiativen werden weitere Bereiche finanziel unterstützt: ​

  • Speicher und Netze
  • Qualifizierung für die Energiewende
  • Pestizidvermeidung
  • Planetary Health
  • Transformative Bildung
  • Politische Bildung
  • CirculAid
  • Internationale Projekte: MOE-Bürgerenergie

Antragstellung

Anträge sind an die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zu richten. Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens kann der Deutschen Bundesstiftung Umwelt eine knappe, aussagefähige Projektskizze vorgelegt werden.

Art und Höhe der Förderung

Nach der Bewilligung des Projektes erfolgt die Förderung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dieser kann als Anteils-, Festbetrags-, oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Eigenanteil erbringt. In Bezug auf den Umfang der zu gewährenden Förderung wurde kein Rahmen in den Förderleitlinien festgesetzt. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu anderen Programmen formell keine Höchstgrenze bei der Bewilligung einer Förderung zu beachten ist. Die Bereitstellung der Mittel richtet sich nach dem im Bewilligungsbescheid bekanntgegebenen Finanzierungsplan. In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen.

Hinweise

Grundsätzlich ist eine Förderung von bereits begonnenen Projekten ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann jedoch im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bei entsprechender Begründung zugelassen werden. Ein Widerruf der bewilligten Mittel erfolgt, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsschreibens zumindest teilweise in Anspruch genommen wurden. Ergeben sich aus dem geförderten Vorhaben unmittelbar wirtschaftliche Gewinne, besteht hierfür eine Mitteilungspflicht an die Stiftung. Aus diesen Gewinnen kann die Stiftung ganz oder teilweise die Rückzahlung des gewährten Zuschusses verlangen, wobei Gewinne bis zu einer Größenordnung von ca. 50.000 Euro außer Betracht bleiben.

Mehrfachförderung

Die Stiftung soll laut Satzung hauptsächlich auf Gebieten tätig werden, die außerhalb der staatlichen Förderprogramme liegen. Sofern für ein Vorhaben andere öffentliche Fördermittelgeber einen Zuschuss gewähren, ist eine Förderung aus diesem Programm in der Regel ausgeschlossen.

Sicherung

In Einzelfällen wird bis zum vollständigen Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung eine dingliche Sicherung durch einen entsprechenden Grundbucheintrag vorgenommen.

Befristung

Die neuen Förderleitlinien sind am 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Hinweise zur Antragstellung und Informationen zu speziellen Fördergebieten finden Sie auf den Internet-Seiten der DBU, siehe Links unten.

Kontaktadressen

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

An der Bornau 2
49090 Osnabrück

Telefon+49 (0) 541-9633-0
Fax +49 (0) 541-9633-190

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