Infrakredit KommunalProgramm der LfA

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Antragsberechtigte

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • bayerische kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes gegründet wurden und zu 100 % gemeindliche Mitglieder aufweisen

Verwendungszweck

Gefördert werden folgende Investitionen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:

  • Verkehrsinfrastruktur (inkl. Öffentlicher Personennahverkehr)
  • Ver- und Entsorgung (inkl. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht-umlagefähige Kosten)
  • Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind.
  • touristische Infrastruktur
  • Wissenschaft, Technik, Kulturpflege

Antragstellung

Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung bei der LfA vor Vorhabensbeginn. Als Vorhabensbeginn gilt das Datum der Verpflichtung des Antragstellers aus den in Betracht kommenden Aufträgen oder Lieferverträgen bzw. der Beginn der Bauarbeiten (erster Spatenstich). Planungs- und Projektierungsaufträge gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Art und Höhe der Förderung

Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Hinweise

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit anderen Finanzierungshilfen ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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