BMWK-Innovationsgutscheine - go-innoFörderprogramm des BMWK zur Beratung von KMU

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

Antragsberechtigte

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks:

  • die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben,
  • mit weniger als 100 Beschäftigten,
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.

 

Verwendungszweck

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. 

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten. 

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften. 
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist das BMWi, eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMWi oder ein vom BMWi beliehener Projektträger. 

Interessierte Unternehmen wenden sich an eines der autorisierten Beratungsunternehmen. Die Beantragung und Abrechnung erfolgen durch die autorisierten Beratungsunternehmen, sodass die Unternehmen damit keinen Aufwand haben.

Art und Höhe der Förderung

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk (TW) zu 50 Prozent förderfähig. Für die Potenzialanalyse sind also max.10 TW mit 5.500€ und für das Realisierungskonzept max. 25 TW mit 13.750€ förderfähig.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Einen Link zur Liste mit den autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie unten.

Hinweise

Inhaltiche Hinweise:

  • Gefördert werden nur Beratungsleistungen, die den Anforderungen an die Leistungsstufen der Richtlinie entsprechen und von einem (vorläufig) autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.
  • Die Leistungen sind in einem Vertrag zwischen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen festzulegen (Beratungsvertrag).
  • Das zu beratende Unternehmen muss über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachweisen können.
  • Die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen ist von dem beratenen Unternehmen schriftlich zu bestätigen.

Befristung

Das Programm ist zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Nach der Verlängerung der AGVO verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2025. 

Kontaktadressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.

Teilen