Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-2-Projekt)im Rahmen des Mobilfunkpakts Bayern
Antragsberechtigte
Antragsberichtigt sind Gemeinden (auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften) in Bayern, die Mitglieder des Bayer. Gemeindetages sind oder sich zur Anwendung des Bayer. Mobilfunkpaktes verpflichten.
Verwendungszweck
Das FEE-2-Projekt soll durch die Förderung von Beratung der Gemeinden durch Experten und von Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Aus bau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Fel der transparent und objektivierend begleiten und so einen Beitrag zur Versachli chung der Diskussion in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung von MBS) leisten.
Die Förderung ist damit ein weiterer Baustein im Konzept der Staatsregierung für einen vorsorgenden Umweltschutz im Bereich Mobilfunk.
Antragstellung
Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert.
Die Zuweisung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 Prozent und der bayerische Staat 33 Prozent.
Hinweise
Mit der Durchführung/Auftragsvergabe der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden (Nr. 1.3 Satz 1 VVK).
Mehrfachförderung
Für Maßnahmen, die nach diesen Fördergrundsätzen gefördert werden, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) trat am 27. November 2021 in Kraft und gilt bis zum 26. November 2024.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258