Energiekonzepte und kommunale EnergienutzungspläneProgramm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 15.11.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern sowie kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern.

Verwendungszweck

Die Förderung soll die Durchführung von Studien ermöglichen, die Energieeinsparung, eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien zum Gegenstand haben.

Die unterschiedlichen Antragsberechtigten sollen mit den geförderten Studien überhaupt oder besser in die Lage versetzt werden, auf eine möglichst nachhaltige Energieversorgung umstellen zu können. 

Zu den förderfähigen Studien zählen mehrere unterschiedliche Konzeptarten (Energienutzungspläne, Folgeenergienutzungspläne, Umsetzungsbegleitungen und Energiekonzepte), welche die jeweils unterschiedlichen Perspektiven, Einflussmöglichkeiten und Instrumente der einzelnen Antragstellergruppen berücksichtigen. 

Antragstellung

Der Freistaat Bayern hat den Projektträger Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbHInnovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg) mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt.

Fragen können Sie über die Servicenummer des Förderlotsen beim Projektträger telefonisch abklären: 0800-0268724

 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung gewährt. Die Beihilfeintensität für die im Rahmen der Studie entstandenen zuwendungsfähigen Kosten wird in der Nummer 5 der Richtlinie geregelt. 

 

Hinweise

  • Anträge auf Gewährung von Förderungen sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger einzureichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen Beihilfen ist ausgeschlossen.

Befristung

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die bisherige Richtlinie vom 13. Dezember 2021 außer Kraft. 

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0

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