Städtebauförderung BayernFörderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung, Umweltschutz, Energie

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Antragsberechtigte

  • Kommunen

Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümer/Investoren bzw. Eigentümerinnen/Investorinnen, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Verwendungszweck

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen.

Schwerpunkte der Förderung sind

  • die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren,
  • die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie
  • die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen.

Gefördert werden die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie kommunale Programme und sonstige Vergütungen.
Ziel ist es, städtebauliche Missstände und Mängel zu beheben, Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen.

Fokus Klimaschutz und Klimaanpassung, Umweltschutz und Energie:

Schwerpunktübergreifend ist bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie insbesondere den Belangen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der grünen Infrastruktur, der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Biodiversität Rechnung zu tragen.

Im Sinne der Klimaanpassung sind darüber hinaus folgende Förderinitiativen im Rahmen der Bayerischen Städtebauförderung hervorzuheben:

„Flächenentsiegelung: bezuschusst Maßnahmen, die der Entsiegelung befestigter Flächen dienen.

Innen statt Außen“: bezuschusst innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen und zur Innenentwicklung leisten.

Antragstellung

Für die Beratung und Bewilligung sind die Regierungen zuständig.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme bzw. 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme.

Erhöhter Fördersatz (im Förderakt zu begründen/dokumentieren): 80 bis 90 Prozent

Hinweise

  • Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss im Regelfall ein städtebauliches Erneuerungskonzept bestehen.
  • Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung müssen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) eingesetzt werden.
  • Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit i.S. des BauGB. Ausschließlich mit Landes- und EU-Mitteln werden zusätzlich auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert.

Mehrfachförderung

Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung (Zukunftsinvestitionsgesetz) werden auch Sondermaßnahmen der Städtebauförderung unterstützt. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen gelten grundsätzlich die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien).

Befristung

Die derzeit gültige Städtebauförderungsrichtlinie - StBauFR gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München

Telefon+ 49 89 2192-02
Fax +49 89 2192-13350

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

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