Städtebauförderung BayernFörderschwerpunkt: Klimaschutz, Klimaanpassung, Umweltschutz, Energie
Antragsberechtigte
- Kommunen
Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümer/Investoren bzw. Eigentümerinnen/Investorinnen, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Verwendungszweck
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen.
Schwerpunkte der Förderung sind
- die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen.
Gefördert werden die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie kommunale Programme und sonstige Vergütungen.
Ziel ist es, städtebauliche Missstände und Mängel zu beheben, Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen.
Fokus Klimaschutz und Klimaanpassung, Umweltschutz und Energie:
Schwerpunktübergreifend ist bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie insbesondere den Belangen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der grünen Infrastruktur, der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Biodiversität Rechnung zu tragen.
Im Sinne der Klimaanpassung sind darüber hinaus folgende Förderinitiativen im Rahmen der Bayerischen Städtebauförderung hervorzuheben:
„Flächenentsiegelung“: bezuschusst Maßnahmen, die der Entsiegelung befestigter Flächen dienen.
„Innen statt Außen“: bezuschusst innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen und zur Innenentwicklung leisten.
Antragstellung
Für die Beratung und Bewilligung sind die Regierungen zuständig.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme bzw. 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme.
Erhöhter Fördersatz (im Förderakt zu begründen/dokumentieren): 80 bis 90 Prozent
Hinweise
- Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss im Regelfall ein städtebauliches Erneuerungskonzept bestehen.
- Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung müssen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) eingesetzt werden.
- Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit i.S. des BauGB. Ausschließlich mit Landes- und EU-Mitteln werden zusätzlich auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert.
Mehrfachförderung
Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung (Zukunftsinvestitionsgesetz) werden auch Sondermaßnahmen der Städtebauförderung unterstützt. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen gelten grundsätzlich die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien).
Befristung
Die derzeit gültige Städtebauförderungsrichtlinie - StBauFR gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon+ 49 89 2192-02
Fax +49 89 2192-13350
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222