Innovationskredit 4.0Programm der LfA

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU (Anhang I der AGVO)  mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Verwendungszweck

  • Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.
  • Gefördert werden Investitionen und vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
  • Ziel ist es, innovative Vorhaben anzustoßen, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen bzw. innovativen Unternehmen die Finanzierung zu erleichtern.

Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Kundencenter: (08 00) 2 12 42 4 0 Tel. (0 89) 21 24-0 Fax (0 89) 21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de Internet: https://www.lfa.de zu stellen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Höhe des Tilgungszuschusses innovativen Vorhaben 2 % und bei innovativen Unternehmen 1 % des Zusagebetrages.

Hinweise

  • Bei nicht ausreichender Absicherung kann eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. 
  • Es muss mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben bzw. innovative Unternehmen erfüllt sein.
  • Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • Die Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden können.
  • Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Mehrfachförderung

Der Innovationskredit kann im Rahmen der bestehenden Beihilfegrenzen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Sicherung

Die Darlehen werden über die Hausbanken grundsätzlich unter deren Eigenhaftung an den Letztkreditnehmer ausgereicht. Wird eine Bürgschaft beantragt, können die bei Staats-/LfA-Bürgschaften bzw. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zusätzlich einzureichenden Antragsvordrucke und Unterlagen dem Merkblatt „Antragsunterlagen“ entnommen werden.

Befristung

Mit Bekanntmachung vom 15. Dezember 2022 wurde das Außerkrafttreten der Richtlinie auf den 31. Dezember 2025 bestimmt, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist

 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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