Umwelt und VerbraucherschutzProgramm der Rentenbank - 253
Antragsberechtigte
Es werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen und Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks. Ebenfalls antragsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungs unternehmen.
Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
Verwendungszweck
Gefördert werden:
- Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs z.B. Umstellung der Produktionsprozesse, Steuerungstechnologie, Druckluft-, Kälte-, Wärmetechnologie auch Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Beleuchtung sowie Gebäudedämmung. Die Maßnahmen müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.
- Investitionen zur Minderung von Emissionen z.B. Wasser sparende Technologien / Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechnik, Investitionen, die Nutzungspotentiale für Nebenprodukte eröffnen, Maschinen zur umweltgerechten Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie boden schonende Bearbeitungsgeräte (z.B. Direktsaatgeräte) von Lohnunternehmern.
- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes z.B. Investitionen von Unternehmen der Ernährungswirtschaft in die Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch erzeugten Rohstoffen, Investitionen zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft
- Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote, die in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsweisen an geboten werden.
Die vorgenannten Investitionen müssen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des ge samten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte dienen.
Antragstellung
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Kreditnehmer gewählte Hausbank. Vor Beginn des Vorhabens ist bei der Hausbank ein schriftlicher Beihilfeantrag zu stellen. Den Beihilfeantrag mit allen notwendigen Angaben finden Sie unter www.rentenbank.de.
Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der bei hilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
Art und Höhe der Förderung
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kre dite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Hinweise
Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:
- die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- der Erwerb von Betriebsmitteln
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Mehrfachförderung
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kom biniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfe obergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung - spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält.
Befristung
Voraussichtliches Ende ist der 30. Juni 2027.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Landwirtschaftliche Rentenbank
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt
Telefon069/2107-700
Fax 069/2107-444