Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
  • eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
  • der erforderliche Eigenanteil an der Finanzierung kann aufgebracht werden
  • die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Unternehmenskategorien ist gegeben:
    • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
    • Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
    • Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen in den letzten drei Jahren erhalten haben)

Antragsberechtigt  für FuE-Einzelprojekte sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Weitere mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
  • Weitere mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1 000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem KMU kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.

Antragsberechtigt für FuE-Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind zusätzlich auch nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen FuE-Projekt gefördert wird.

Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind somit die Netzwerkmanagementeinrichtungen (indirekte Förderung der Unternehmen). Als Netzwerkmanagementeinrichtung können prinzipiell Unternehmen und Einrichtungen (ungeachtet Ihrer Rechtsform) tätig sein, die mit dem Netzwerk keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen (neutraler Intermediär) und über Kompetenzen im beantragten Themenfeld, Projektmanagement und in der Öffentlichkeitsarbeit verfügen.

Informationen für die Antragsberechtigung in internationale Projekten finden Sie über entsprechenden Link unten.

Verwendungszweck

Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung aufbestimmte Technologien und Branchen.

Gefördert werden: 

  • Durchführbarkeitsstudien
  • FuE-Einzelprojekte
  • FuE-Kooperationsprojekte
  • Innovationsnetzwerke
  • Internationale FuE-Projekte und Internationale ZIM-Innovationsnetzwerke

Antragstellung

  • Der Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen!
  • Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, bei den unter www.zim.de genannten Stellen laufend gestellt werden.
  • Die Antragsvordrucke sind im Internet unter www.zim.de und bei den Projektträgern verfügbar.
  • Die Anträge mehrerer an einer Kooperation beteiligter Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen zeitnah (innerhalb von zwei Wochen) und möglichst gemeinsam eingereicht werden.

Art und Höhe der Förderung

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Die Art und Höhe ist von der Art des Förderprojektes und der Unternehmensgröße abhängig und der aktuellen Richtlinie zu entnehmen (siehe Internet-Links).

Hinweise

Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert. Bitte nutzen Sie für die Übersendung Ihrer ausgefüllten Formulare ausschließlich das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers.

Weitere Hinweise:

  • Im Hinblick auf ein im Rahmen des ZIM geplantes FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden.
  • An den Kooperationsprojekten und -netzwerken können zusätzlich auch nicht antragsberechtigte Unternehmen aus dem Inland sowie Partner aus dem Ausland beteiligt werden; diese erhalten jedoch keine Förderung nach dieser Richtlinie.
  • Die FuE-Projekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte,Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalenStand der Technik orientieren.

Mehrfachförderung

Das Projekt darf nicht im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt werden.

Befristung

Derzeit bis zum 31.Dezember 2024.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Telefon+ 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.

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