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Nichtfinanzielle Berichterstattung und Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Orientierungshilfe für Mittelständische Banken (2017)
Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen.
Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.