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Nationaler Aktionsplan - Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
2016 - 2020 (2016)
Im Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" werden durch global einheitliche und überprüfbare Standards die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte erstmals verankert. Der Aktionsplan enthält die deutliche Erwartung der Bundesregierung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten müssen und will sicherzustellen, dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt.
Folgende Standards sind u.a. verankert:
- Verfahren zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen
- Maßnahmen mit Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards
- Regelungen über eine transparente Berichterstattung
- Intensivierung von Prüfverfahren im Hinblick auf die Einhaltung menschenrechtlicher Belange
- Beschwerdemechanismus
- Etablierung eines Monitoringverfahrens
- gesetzliche Maßnahmen bei Missachtung der Standards