Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Welche wesentlichen Neuerungen beinhaltet die CSDDD im Vergleich zum LkSG?: Unterschied CSDDD zu LkSG

Antwort von: BMAS, IZU

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Sie orientiert sich ebenfalls eng an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und enthält klar ausformulierte Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.

Unterschiede zwischen LkSG und CSDDD liegen vor allem in der zivilrechtlichen Haftung und den konkreten Klimaschutzvorgaben:

  • Haftung: Laut CSDDD haften Unternehmen für Schäden, die durch die vorsätzliche und fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen Geschädigte vollständig entschädigen (siehe auch FAQ Nr. 13: Wie werden die neuen Vorschriften durchgesetzt?).
  • Klima: Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, einen Klimaplan zu erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Abkommens von Paris in Einklang zu bringen.
  • Stakeholderbeteiligung: Die Richtlinie setzt auf eine noch stärkere Einbindung der Stakeholder bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die bereits die Vorgaben des deutschen LkSG umsetzen bzw. daran arbeiten, sind sehr gut auf die europäische Richtlinie vorbereitet.

Weiterführende Informationen

Links