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Allgemeiner Hinweis: Bezugsquellen von Rechtsvorschriften
Bezugsquellen von Rechtsvorschriften
Generell gilt:Die amtlichen Fassungen von Rechtsvorschriften finden Sie nur in den jeweiligen Papierausgaben der Amtsblätter des gesetzgebenden Organs.
EU-Recht
Im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie die amtlichen Fassungen der EU-Vorschriften.Bezugsquelle
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften2 rue Mercier
L-2985 Luxemburg
Internet-Ausgabe
Eur-Lex ist das Portal zum Recht der Europäischen Union. Seiner Aufgabe entsprechend, ein umfassendes Bild der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und des Beschlussfassungsverfahren der Europäischen Union zu bieten, ist die EUR-Lex-Website der zentrale Zugang zur vollständigen Sammlung der Rechtstexte der Union in allen Amtssprachen. HinweisLeider bietet Eur-Lex keine konsolidierten Fassungen der europäischen Rechtsvorschriften an.
Bundesrecht
Die amtliche Fassung eines Bundesgesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird.Bezugsquelle
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbHHausanschrift: Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
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E-Mail: service@bundesanzeiger.de Eine unentgeltliche "Nur-Lese-Version" des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II sowie eine kostenpflichtige Abonnentenversion des laufenden Jahrganges des Bundesgesetzblattes Teil I bietet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft an. Das Gemeinsame Ministerialblatt veröffentlicht aus dem Geschäftsbereich nahezu aller Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs. Es wird herausgegeben vom Bundesministerium des Innern. Nicht-Abonnenten können im umfangreichen Archiv recherchieren, haben jedoch nur den Zugriff auf das informative Inhaltsverzeichnis der gesuchten Ausgabe. Es besteht aber die Möglichkeit, einzelne Ausgaben als PDF-Dokument beim Verlag kostenpflichtig zu bestellen.
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Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, für interessierte Bürgerinnen und Bürger in einem kostenlosen Basisdienst die aktuellen und konsolidierten Texte wichtiger Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes bereit.Bayerisches Landesrecht
Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt werden bayerische Gesetze und Rechtsverordnungen von der Bayerischen Staatskanzlei herausgegeben.Im Allgemeinen Ministerialblatt werden veröffentlicht Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen der Staatsregierung oder des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei, der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie für Gesundheit und Pflege.
Bezugsquelle
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- Bayerische Staatsregierung: Verkündungsplattform BAYERN.RECHT - Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)
- Bayerische Staatsregierung: Verkündungsplattform BAYERN.RECHT - Allgemeines Ministerialblatt (AllMBl.)