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Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern - 2. Förderaufruf
Der zweite Förderaufruf "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" startet am 15. November 2024 und ist bis zum 15. Januar 2025 (16:00 Uhr) geöffnet. Während dieser Zeit können Anträge für die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation, gestellt werden.
Die Bayerische Staatsregierung fördert in einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden nichtöffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern für die Errichtung von Schnell-Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen.
Die Förderrichtlinie vom 27. September 2023 hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. In jährlichen Förderaufrufen können Unternehmen ihre Anträge stellen.
1. Förderaufruf
Im Rahmen des 1. Förderaufrufes gingen in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis zum 29. Februar 2024 insgesamt 95 Anträge für den Aufbau von 304 Ladepunkten in Höhe von 11,3 Millionen Euro ein.2. Förderaufruf
Für den 2. Förderaufruf können Anträge vom 15. November 2024 bis zum 15. Januar 2025 beim Projektträger Bayern Innovativ gestellt werden.Die genauen Details und Rahmenbedingungen werden im Förderaufruf mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert in Online-Veranstaltungen mit anschließender Sprechstunde über die Inhalte des 2. Förderaufrufs.
Termine:
- Dienstag, den 12. November 2024 um 14:00 Uhr
- Donnerstag, den 28. November 2024 um 10:30 Uhr