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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderaufruf gestartet

Quelle: LfU, KEI, BMWK

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt klimafreundliche Investitions-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Reichen Sie Ihr Vorhaben zur Dekarbonisierung der Wirtschaft oder zur Anwendung und Nutzung von CCU und CCS bis zum 30. November 2024 ein!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) förderte im Rahmen des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ bis zum Ende des Jahres 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie lief zum 31. Dezember 2023 aus und wurde durch das Modul 1 innerhalb der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ersetzt.

Die neue Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ist in zwei Module getrennt, die verschiedene Vorhaben fördern.

  • Modul 1 fördert die Dekarbonisierung der Industrie (inkl. anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) und führt so das ehemalige Förderprogramm weiter.
  • Modul 2 fördert Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) (inkl. anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung) in Industrie und Abfallwirtschaft. Dieser Themenbereich ergänzt den ehemaligen Förderfokus.

Modul 1

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, eine Betriebsstelle oder Niederlassung in Deutschland haben und das Vorhaben in Deutschland planen.
  • Teilmodul 1 und 2: Investitionsvorhaben, die zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen der Anlage, Prozessschritte oder ortsfesten technischen Einheit um mindestens 40 % führen (Teilmodul 1 und 2). Je nachdem, unter welches Teilmodul das Investitionsvorhaben fällt, können bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen gefördert werden. Die Details entnehmen Sie der Seite des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
  • Teilmodul 3: Forschungsvorhaben zur industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien können mit bis zu 35 Millionen Euro pro Unternehmen gefördert werden. Es wird je nach Forschungsvorhaben ein bestimmter Prozentsatz gefördert, der sich für mittlere Unternehmen um 10 % und für kleine Unternehmen um 20 % erhöhen kann. Die Details entnehmen Sie der Seite des KEI.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Skizze beim KEI eingereicht (bis zum 30. November 2024). Die ausgewählten Unternehmen werden bis zum 28. Februar 2025 informiert und haben bis zum 31. Mai 2025 Zeit, ihren Antrag einzureichen.

Modul 2

Da die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 eng miteinander verbunden sind, werden die beiden Themen in zwei Fördermodulen einer Förderrichtlinie umgesetzt.

Es handelt sich um eine rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit im Sinne der „Carbon Management-Strategie“ schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben. Es werden nur in Deutschland geplante Vorhaben (Investitionen bzw. vorhabensbezogene Kosten) gefördert.
  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro.
  • Teilmodul 2: Innovationsvorhaben zur industriellen oder experimentellen Forschung und Durchführbarkeitsstudien mit bis zu 35 Millionen Euro.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Skizze beim Projektträger Jülich eingereicht (bis zum 30. November 2024). Ausgewählte Unternehmen werden dann aufgefordert anhand ihrer Skizze einen förmlichen Förderantrag einzureichen.

Über die Fördermöglichkeiten können Sie sich auf den Internetseiten des KEI und der Förderfibel Umweltschutz und Energie informieren.