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Fortschreibung Straßenkehrichtmerkblatt - Anpassung an die neue BBodSchV und ErsatzbaustoffV

Quelle: LfU

Das LfU-Merkblatt "Hinweise zum Umgang mit Straßenkehricht" wurde aktualisiert und mit Stand April 2024 veröffentlicht. Die Aktualisierung wurde notwendig durch das Inkrafttreten der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 01. August 2023.

Neben Informationen zu Aufkommen und Zusammensetzung von Straßenkehricht stellt das Merkblatt die in Bayern vorhandenen Anlagentechniken zur Aufbereitung von Straßenkehricht dar. Zudem werden die verschiedenen denkbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf der Grundlage der geltenden Rechtssituation - inklusive der seit 01. August 2023 geltenden ErsatzbaustoffV sowie der novellierten BBodSchV – in Bezug auf Bayern als Hilfestellung für den Vollzug in der Praxis dargestellt.

Das aktualisierte Merkblatt ersetzt die Fassung vom Februar 2020.