Technologietransfer-Programm Leichtbau - TTP LB Programm des BMWK
Antragsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und
- Forschungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Verwendungszweck
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
- Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
- CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
- CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
- Demonstrationsvorhaben
- Standardisierung
Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem easy-Online abgewickelt (siehe Links unten).
Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Änderung vom 18. April 2024: Es können keine Skizzen mehr eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Darüberhinausgehende Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht. Hinsichtlich der maximalen unternehmensbezogenen Zuwendungen sind die Schwellenwerte in Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.
Hinweise
- Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
- Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten.
Befristung
Das Programm ist im April 2020 gestartet und auf zehn Jahre angelegt.
Nach der Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Technologietransfer-Programms Leichtbacu (TTP LB) vom 18. April 2024 ist die Einreichung von Projektskizzen nicht mehr möglich. Die Änderung trat mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Weitere Informationen im Internet
PtJ: Alle Informationen vom Projektträger
BMWK: Volltext der Bekanntmachung
BMWK: Weitere Informationen zur Förderung
BAnZ: Änderung der Richtlinie vom 18. April 2024
Kontaktadressen
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich