Schlagwort: Schritt 6
Die Bewertung des Umweltmanagementsystems durch die oberste Leitung.
Die oberste Leitung muss in regelmäßigen Abständen (i. d. R. einmal jährlich) das Umweltmanagementsystem hinsichtlich Wirksamkeit und Angemessenheit bewerten. Dabei muss die Geschäftsleitung auch zu Verbesserungspotenzialen und etwaigem Anpassungsbedarf Stellung nehmen.
Das interne Audit dient dazu, das Umweltmanagementsystem auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Schwachstellen aufzudecken.
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