Für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sind mit dem Bayerischen EMAS-Kompass nur acht Schritte nötig. Diese Schritte finden Sie wieder in den Arbeitsmaterialien und in den Film- und Textbeiträgen. Mit einem Klick auf die Schritte in der Grafik gelangen Sie zu den jeweiligen Beiträgen und erfahren wie es den Pilotbetrieben ergangen ist und welche Tipps von Experten für die Einführung von EMAS gegeben werden.
Schritt 1: Zunächst wird der Anwendungsbereich für EMAS festgelegt. Dann werden im Zuge einer Umweltprüfung der Kontext und die interessierten Parteien analysiert sowie Chancen und Risiken identifiziert. Des Weiteren werden Umweltaspekte bzw. Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet und eine Übersicht der umweltrechtlichen Anforderungen erstellt sowie deren Einhaltung sichergestellt.
Schritt 2: Im nächsten Schritt sind von der obersten Leitung Ansprechpartner für das Umweltmanagementsystem festzulegen und Ressourcen freizugeben. Die Umweltpolitik für den Standort bzw. das Unternehmen muss erarbeitet werden sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zugewiesen werden.
Schritt 3: Bei der sich anschließenden Planung werden unter Berücksichtigung der Umweltprüfung Umweltziele mit Maßnahmen im Umweltprogramm definiert.
Schritt 4: Darauf aufbauend sind Mitarbeitende zu schulen und die Kommunikation (darunter auch die Umwelterklärung) zu regeln. Weitere Dokumentation für das Umweltmanagementsystem muss erstellt und gelenkt werden.
Schritt 5: Anschließend kann das Umweltmanagementsystem mit allen seinen Bestandteilen eingeführt und verwirklicht werden. Dazu sind zur Notfallvorsorge Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen.
Schritt 6: Nach erfolgreicher Umsetzung des Umweltmanagementsystems erfolgt dann die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems im Rahmen der Umweltbetriebsprüfung. Auf Basis der Ergebnisse kann die oberste Leitung eine Bewertung der Funktionsfähigkeit und Effektivität des Umweltmanagementsystems vornehmen.
Schritt 7: Bei Abweichungen aus der Umweltbetriebsprüfung sind Korrekturmaßnahmen festzulegen. Darüber hinaus ist die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung zu fördern.
Schritt 8: Zum Schluss erfolgt die Validierung des Systems durch einen zugelassenen Umweltgutachter und – nach erfolgreicher Antragstellung bei der Registrierungsstelle – die Eintragung in das EMAS Register.
Die Arbeitsmaterialien des Bayerischen EMAS-Kompass führen Sie durch diese acht Schritte.