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Neuer Förderaufruf zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Quelle: BALM

Der Bund unterstützt über das neue Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Über den 4. Förderaufruf vom 14. Mai 2024 mit dem Schwerpunkt "Innovationsförderung“ können Sie Projektskizzen bis zum 27. Juni 2024 einreichen.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe zu den drei inhaltilichen Förderschwerpunkten:

1. Schwerpunkt - Breitenförderung:

Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft in Deutschland.
Über den Förderaufruf vom 17. April 2023 konnten Förderanträge bis zum Stichtag 31. März 2024 eingereicht werden.

2. Schwerpunkt - Initialförderung:

Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Erarbeitung des Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Über den Förderaufruf vom 24. April 2023 werden Beratungen von bis zu 5.000 Euro gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage der Förderung sind die Haushaltsmittel für die Förderung derzeit ausgeschöpft. Anträge zur Förderung im Rahmen der Initialförderung waren bis zum 31. März 2024 möglich und werden nun nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bearbeitet.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung:

Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.
Über den Förderaufruf vom 26. Juni 2023 konnten im zweistufigen Verfahren Projektskizzen inklusive verbindlicher Anlagen bis zum 31. August 2023 eingereicht werden.
Über den aktuellen Vierten Förderaufruf vom 14. Mai 2024 können erneut Projektskizzen bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement beauftragt. Weitere Informationen über das Förderprogramm und die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des BALM.